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Managerpension

Ist ein besonders attraktives Instrument, um wichtige Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden und qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen.

Die Pensionszusage ist eine der wenigen Möglichkeiten, Firmenkapital ohne Gewinnsteuern bezahlen zu müssen, in Privatvermögen umzuwandeln.

Dazu bedarf es  einer rechtsverbindlichen und unwiderruflichen Zusage zwischen dem Unternehmen und dem Mitarbeiter. Für die daraus resultierende Pensionsverpflichtung kann eine steuerliche Rückstellung gebildet werden, welche den Gewinn reduziert. Die Firmenpension selbst wird mit Wertpapieren und einer Lebensversicherung finanziert.

Dieses Modell ist auch für Gesellschafter – Geschäftsführer bis zu 100 % Beteiligung möglich. Die Rückstellungen sind gewinnmindernd, die Prämie für die Rückdeckungsversicherung ist Betriebsausgabe (Deckungskapital ist aktivierungspflichtig und damit Firmenvermögen).

Es ergibt sich ein hoher Verzinsungseffekt des eingesetzten Kapitals bei periodengerechter Finanzierung und Risikoauslagerung. Für die Nachfolgegeneration ergibt sich keine finanzielle Belastung des Betriebes.

Die daraus angesparte Pension ist um 30% und mehr höher als wenn sie aus Geschäftsführerbezug oder Gewinnentnahme finanziert wird, eine Kapitalablöse ist möglich!